Stillstand gleich Rückschritt
Die Anforderungen an die in einem Unternehmen eingesetzte Software können sich täglich ändern. Dabei resultieren diese neuen Anforderungen nicht nur aus betriebsinternen Anpassungswünschen, sondern vor allem auch aus neuen, gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren und Richtlinien.
Ein Beispiel dafür ist das 2014 eingeführte "SEPA"- Verfahren für den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr. Ein weiteres Beispiel sind die Vorschriften zur digitalen Belegarchivierung, um einen schnelleren Zugriff auf alle prüfungsrelevanten Belege eines Unternehmens zu gewährleisten.
Diesem Sachverhalt Rechnung tragend, wurden bzw. werden die dafür notwendigen Funktionen in "ORKA" implementiert und unseren Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.