Die neue Kassensicherungsverordnung
Ab 01.01.2020 ist für alle Unternehmen, die Kassensysteme bzw. Kassenfunktionen nutzen, die neue Kassensicherungsverordnung verbindlich anzuwenden.
Neben der „Bonausgabepflicht“, sind alle Kassiervorgänge über eine sogenannte TSE (Technische
Sicherheitseinrichtung) abzusichern. Des Weiteren sind alle kassenbezogenen Daten nach einer
einheitlichen Schnittstelle (DSFinV-K) für eine Außenprüfung bereitzustellen.
Aufgrund des Aufwandes zur Umrüstung der Kassen und des Zertifizierungsverfahrens für die TSE-Anbieter wurde der Termin mehrmals verschoben.
Aktuell haben die Finanzminister der Bundesländer den finalen Termin auf den 31.03.2021 festgelegt.
Die Pflicht zur Umstellung der Kassensysteme betrifft nicht nur elektronische Registrierkassen, sondern auch Software, die entsprechende Kassenfunktionen bereitstellt.
Deshalb haben wir schnell reagiert und in ORKA alle notwendigen Funktionen implementiert.
Die nicht unerheblichen Programmanpassungen wurden für unsere Kunden kostenlos realisiert.
Selbstverständlich unterstützen wir unsere Kunden auch bei der Einrichtung und den Anschluss
der Kassen an die technische Sicherheitseinrichtung.