Datenschutz geht uns alle an

Am 25.05.2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft

Mit Inkrafttreten der neuen EU-DSGVO werden die Rechte der „Betroffenen“ bezüglich der Nutzung und
Weiterverarbeitung personenbezogener Daten weiter gestärkt.

Für die Unternehmen ergeben sich daraus weitgehende datenschutzrechtliche Pflichten.
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen drohen empfindliche Strafen.

Insbesondere der Nachweis und die Dokumentation bei der Verarbeitung  personenbezogener Daten
spielen eine wichtige Rolle.
Die weitergehende Verarbeitung der Daten darf nur erfolgen, wenn eine zweckgebundene Einwilligung
der „Betroffenen“ vorliegt, eine Generaleinwilligung ist nicht erlaubt.
Weiterhin wurde das „Recht auf Vergessenwerden“ gestärkt. Demnach sind u.a. die Daten zu löschen
bzw. zu anonymisieren, wenn der Zweck für die Datenverarbeitung weggefallen ist (z.B. die gesetzl.
Aufbewahrungsfrist von Belegen ist abgelaufen) oder der Betroffene seine Einwilligung zur
Datennutzung widerrufen hat.

Mit unserer Applikation unterstützen wir Sie umfänglich bei der Erfüllung der sich aus der DSGVO
ergebenden Anforderungen.
Neben den  in ORKA bereits enthaltenen datenschutzkonformen Funktionen bieten wir mit dem
kommenden Update neue Funktionen zur automatisierten Protokollierung und Löschung
personenbezogener Daten an.

Da es sich um gesetzliche Anforderungen handelt, werden die Anpassungen kostenfrei zur Verfügung
gestellt.